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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2016 | S. 209–213Es folgt Seite №209

Nr. 28 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 12. Januar 2016 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau und A. – 6B_633/2015

Art. 9 Abs. 1, 331, 344 und 421 Abs. 1 StPO: Verletzung des Anklageprinzips; Abänderung einer Kostenauflage.

Aufgrund des Anklagegrundsatzes hat die Anklageschrift die der beschuldigten Person zur Last gelegten Delikte in ihrem Sachverhalt so präzise zu umschreiben, dass die Vorwürfe in objektiver und subjektiver Hinsicht genügend bestimmt sind. Soweit der betreffende Straftatbestand nur vorsätzlich…

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