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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2013 | S. 235–240Es folgt Seite №235

Die Rechtsmittelbefugnis der Staatsanwaltschaft gegen gerichtliche Entscheide über die Festsetzung der Höhe des Honorars für die amtliche Verteidigung

Gedanken zu den Urteilen des Bundesgerichts 6B_611/2012 und 6B_693/2012 vom 19.4.2013

I. Einleitung

Das Bundesgericht hat in zwei Entscheiden vom 19.4.20131 der Staatsanwaltschaft – sowie den übrigen Parteien2 – das Recht zugesprochen, die von einem Gericht festgesetzte Höhe des Honorars für die amtliche Verteidigung mit Berufung anzufechten. Es hält im Ergebnis fest, dass der Gesetzgeber bewusst das urteilende Gericht für die Festsetzung der Entschädigung des amtlichen…

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