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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2017 | S. 146–152Es folgt Seite №146

Nr. 14 Bezirksgericht Bülach, Zwangsmassnahmengericht, Verfügung vom 26. Juli 2016 i.S. Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland gegen Rechtsschutz-Versicherung AG – GM160001-C/U

Art. 168 ff., 173 Abs. 2, 264 und 265 Abs. 2 StPO; Art. 321 StGB: Geheimhaltungspflicht der Rechtsschutzversicherung schützt vor Beschlagnahmung.

Eine Durchsuchung dient der Aufklärung eines Vergehens, weshalb generell ein grosses öffentliches Interesse besteht, vor dem der Schutz der Intim- und Privatsphäre der Gesuchsgegner grundsätzlich zurückzutreten hat. lm Hinblick auf das…

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