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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2010 | S. 184–190Es folgt Seite №184

BGE-PRAXIS – I/2010

BGE 135 IV 113 bis und mit BGE 135 IV 221 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts aus dem Berichtszeitraum 30.9.2009 bis 18.3.2010

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 14 und 173 ff. StGB (Ehrverletzung und Rechtfertigung bei Aussagen als Auskunftsperson): Auch die polizeilich oder richterlich befragte Auskunftsperson kann sich im Falle ehrenrühriger Äusserungen unter vergleichbaren Voraussetzungen, wie sie für andere Verfahrensbeteiligte (etwa Zeugen oder Prozessparteien) gelten, auf den Rechtfertigungsgrund von Art. 14 StGB ber…

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