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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2008 | S. 145–148Es folgt Seite №145

Nr. 34 Bundesgericht, Kassationshof, Urteil vom 5. Juli 2007 i.S. X. gegen A. sowie Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern – 6P.232/2006/6S.532/2006, BGE 133 IV 308 (ausschnittsweiser Abdruck)

Art. 122, Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB: schwere Körperverletzung, Rassendiskriminierung; Idealkonkurrenz.

Eine schwere Körperverletzung im öffentlichen Raum kann in Idealkonkurrenz auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllen, allerdings nur, wenn sie für den unbefangenen durchschnittlichen Dritten aufgrund der gesamten Umstände klar erkennbar als rassendiskriminierender Akt…

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