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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2016 | S. 110–114Es folgt Seite №110

Die Problematik der Kostendeckungsbeschlagnahme nach Art. 263 Abs. 1 lit. b i. V. m. Art. 268 Abs. 2 StPO bei Familienwohnungen

I. Einleitung

Im Rahmen der Strafverfolgung beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft regelmässig sämtliche Vermögenswerte der beschuldigten Person zur Deckung der mit dem Strafprozess entstehenden staatlichen Kostenforderung. Dabei kann es sein, dass durch die Familie des Beschuldigten bewohntes Wohneigentum – zusammen mit anderen allfälligen Vermögenswerten des Beschuldigten – unter die angeordnete…

[…]