Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2013 | S. 112–117Es folgt Seite №112

In dubio pro reo?1

I. In dubio pro reo: Rechtsgrundsatz und Rechtswirklichkeit

Ein Eckpfeiler des demokratischen Rechtsstaates ist in seinem Selbstverständnis der Grundsatz in dubio pro reo.2 Dieser wird in Art. 6 Abs. 2 EMRK und Art. 32 Abs. 1 BV festgehalten und hat damit Verfassungsrang.3 Das Bundesgericht führt konstant aus, «der Grundsatz ‹in dubio pro reo› betreffe sowohl die Verteilung der Beweislast als auch…

[…]