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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2011 | S. 111–112Es folgt Seite №111

Entscheide nach Art. 365 StPO – berufungsfähig oder nur der Beschwerde zugänglich?

Mit der Frage, ob die Entscheide nach Art. 365 StPO der Berufung oder der Beschwerde unterliegen, hat sich das Plenum der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern in seiner Sitzung vom 8.11.2010 beschäftigt mit dem Ergebnis, dass diese Entscheide berufungsfähig sind.

Zwar wird in den bisher erschienenen Kommentaren und Lehrbüchern mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Entscheide…

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