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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2009 | S. 79–81Es folgt Seite №79

Nr. 15 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 15. Juli 2008 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Beschwerde in Strafsachen) – 6B_67/2008

Art. 6 Ziff. 1 und 3 EMRK, Art. 29 Abs. 1 und 2 BV: Verletzung des Rechts auf Replik.

Beantragt die Beschwerdegegnerin in ihrer Berufungsantwort die Abweisung der Berufung und begründet sie diesen Antrag, hat der Beschwerdeführer einen Anspruch auf Zustellung dieser Verfahrenseingabe und ein Recht auf Replik. Dies gilt jedenfalls insoweit, als eine etwaige Replik nicht von vornherein ohne jeglichen…

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