Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2020 | S. 61–66Es folgt Seite №61

Die rückwirkende Randdatenerhebung bei Dritten

Besprechung von BGer 1B_241/2018 vom 8. Oktober 2018

I. Einleitung

Mit dem Urteil 1B_241/2018 bekräftigt das BGer seine bisherige Rechtsprechung, wonach eine rückwirkende Randdatenerhebung nicht nur bei Anschlüssen der beschuldigten Person, sondern auch bei Anschlüssen Dritter zulässig sei2 und, dass bei dieser Massnahme an das Erfordernis der Subsidiarität keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen.3

Die StA SH führte eine…

[…]