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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2018 | S. 14–19Es folgt Seite №14

Nr. 4 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 16. Mai 2017 i. S. X. gegen A. A. und B. A., Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz, C., D. und E., c/o F. AG – 6B_761/2016

Art. 115 Abs. 1 und 382 Abs. 1 StPO: Geschädigtenstellung und Beschwerdelegitimation; geschützte Rechtsgüter von diversen Straftatbeständen (individuelle/kollektive Interessen).

Jede in ihren Rechten unmittelbar verletzte Person, die ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entscheides hat, kann ein Rechtsmittel ergreifen. Bei Strafnormen, die nicht primär…

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