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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2012 | S. 8–11Es folgt Seite №8

Nr. 4 Obergericht Kanton Bern, I. Strafkammer, Urteil vom 26. Januar 2010 i.S. A – SK-Nr. 2009/375

Art. 36 Abs. 3 StGB: Gesuch auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit.

Ein Gesuch auf Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit setzt nicht voraus, dass gegenüber dem Verurteilten vorgängig ein Inkassoverfahren durchgeführt und die Ersatzfreiheitsstrafe formell angeordnet wurde, sondern kann grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. (Regeste des Gerichts)

Aus der Zeitschrift

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