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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2009 | S. 18–20Es folgt Seite №18

Nr. 4 Kantonsgericht Graubünden, Jugendkammer, Urteil vom 26. Juni 2008 i.S. W. gegen Jugendanwaltschaft Graubünden – JK-08-1

Art. 32 Abs. 2 i.V.m. Art. 31 Abs. 2 BV, Art. 88 StPO/GR: verfassungsrechtlicher Anspruch eines nicht festgenommenen Beschuldigten auf Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht.

Zwar begründet das Bündner Strafverfahrensrecht keine Pflicht, eine beschuldigte Person auf ihr Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen. In Abweichung zur bisherigen kantonalen und bundesgerichtlichen Praxis ist aber gestützt…

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