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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2019 | S. 422–426Es folgt Seite №422

Nr. 42 Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Urteil vom 24. August 2018 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Basel-Stadt – BES.2018.120

Art. 132, 142 Abs. 2, 158 Abs. 1 lit. c, 178, 179 Abs. 1 und 180 Abs. 1 StPO: amtliche Verteidigung für die Einvernahme des Beschuldigten als polizeiliche Auskunftsperson in einem Verfahren in einem anderen Kanton wegen einer Tat, die mit der abzuklärenden Straftat in Zusammenhang steht.

Die Polizei darf gemäss Art. 142 Abs. 2 StPO nur beschuldigte Personen und Auskunftspersonen einvernehmen. Art. 179 Abs…

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