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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2019 | S. 422–426Es folgt Seite №422

Nr. 42 Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Urteil vom 24. August 2018 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Basel-Stadt – BES.2018.120

Art. 132, 142 Abs. 2, 158 Abs. 1 lit. c, 178, 179 Abs. 1 und 180 Abs. 1 StPO: amtliche Verteidigung für die Einvernahme des Beschuldigten als polizeiliche ​Auskunftsperson in einem Verfahren in einem anderen Kanton wegen einer Tat, die mit der abzuklärenden Straftat in Zusammenhang steht.

Die Polizei darf gemäss Art. 142 Abs. 2 StPO nur beschuldigte Personen und Auskunftspersonen einvernehmen. Art. 179…

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