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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2017 | S. 384–388Es folgt Seite №384

Nr. 32 Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, Beschluss vom 28. Oktober 2016 i.S. A. gegen Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland – BK 16 304

Art. 10 Abs. 1 und 255 Abs. 1 lit. a StPO: Vereinbarkeit der DNA-Analyse mit der Unschuldsvermutung.

Der Grundsatz der Unschuldsvermutung schliesst nicht aus, dass Erkenntnisse aus einer laufenden Strafuntersuchung bei der Beurteilung der Frage, ob eine beschuldigte Person mit erhöhter Wahrscheinlichkeit bereits gleichartige Delikte begangen hat oder in Zukunft begehen wird, berücksichtigt werden…

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