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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2010 | S. 366–371Es folgt Seite №366

Rechtsfolgen der Nichtbeanstandung von Verfahrensfehlern durch die Verteidigung

I. Die Verantwortlichkeit für die ​Gesetzesförmigkeitdes Strafverfahrens

Der nunmehr in Art. 2 Abs. 2 StPO kodifizierte Grundsatz der ​Gesetzesförmigkeitdes Strafverfahrens soll nicht nur eine willkürliche Verfahrensführung verhindern, sondern auch sicherstellen, dass für die Verfahrensbeteiligten verlässlich vorhersehbar ist, welche Ziele sie mit welchem Verhalten unter welchen…

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