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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | S. 332–334Es folgt Seite №332

Nr. 66 Obergericht Bern, 2. Strafkammer, Urteil vom 12. Februar 2008 i.S. Y. – 2007/380

Art. 33 Abs. 4, 55a, 126 StGB: Unzulässige Einsprache des beschuldigten Ehegatten gegen die Verfahrenseinstellung wegen Tätlichkeiten in der Ehe.

Die in Art. 33 Abs. 4 StGB vorgesehene Einspruchsmöglichkeit gegen den Rückzug des Strafantrags ist auf die Einstellung des Verfahrens nach Art. 55a StGB nicht analog anwendbar. Die strafrechtliche Intervention von Amtes wegen ist mit Rücksicht auf die…

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