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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2015 | S. 308–313Es folgt Seite №308

Grenzen präventiver erkennungsdienstlicher Behandlung und DNA-Probenahme

I. Einleitung

Betreffend die Zulässigkeit der Anordnung von Zwangsmassnahmen stehen bedeutende, praxisrelevante Fragen im Raum. So sind zum Beispiel nach dem Wortlaut von Art. 255 Abs. 1 StPO die DNA-Probe sowie die DNA-Profilerstellung nur zulässig, wenn sie der Aufklärung der Anlasstat dienen. Über den Gesetzeswortlaut hinaus wurde in der Bundesgerichtspraxis und in der wohl herrschenden…

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