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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2013 | S. 271–273Es folgt Seite №271

Nr. 26 Obergericht Aargau, Beschwerdekammer, Urteil vom 6. Dezember 2011 i. S. Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gegen T. – SBK.2011.305

Art. 46 Abs. 3 StGB; Art. 352 Abs. 1 und 3, 363 ff. StPO: Widerruf einer bedingt ausgesprochenen Strafe; Zuständigkeit; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft.

Das zur Beurteilung des neuen Verbrechens oder Vergehens zuständige Gericht entscheidet gemäss Art. 46 Abs. 3 StGB auch über den Widerruf aufgrund neuer Delinquenz. Das Verfahren bei selbständigen nachträglichen Entscheiden gemäss Ar…

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