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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2010 | S. 269–274Es folgt Seite №269

Nr. 46 Obergericht Zürich, II. Strafkammer, Urteil vom 9. Februar 2010 i.S. A.M., H.K., E.K. gegen Staatsanwaltschaft W./Unterland – SB090219

Art. 261bis Abs. 4 StGB: Rassendiskriminierung; subjektiver Tatbestand; rassistisches Handlungsmotiv.

Dem gesetzlichen Wortlaut nach muss das öffentliche Leugnen von Völkermord oder anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf einem rassendiskriminierenden Beweggrund beruhen, denn der Zusatz «aus einem dieser Gründe» in Art. 261bisAbs. 4 StGB bezieht sich auf eines der in der ersten Hälfte…

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