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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2009 | S. 266–270Es folgt Seite №266

Nr. 51 Obergericht Zürich, II. Strafkammer, Urteil vom 7. April 2009 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich – SB080684

Art. 6 Ziff. 1 und 3 lit. d EMRK: Verwertung einer Aussage, die eine später verstorbene Zeugin im polizeilichen Ermittlungsverfahren getätigt hat; Anforderungen an das Konfrontationsrecht.

Wenn es der Polizei an der Einvernahmekompetenz zur Befragung von Zeugen mangelt, ist fraglich, ob die Aussage einer Belastungszeugin vor der Polizei ohne Weiteres verwertbar ist, bloss weil die Zeugin vor einer…

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