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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2020 | S. 175–179Es folgt Seite №175

Nr. 21 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 19. September 2019 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt – 6B_674/2019

Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO: Zustellfiktion; zeitliche Grenzen der Obliegenheiten des Adressaten.

Die Zustellfiktion besagt, dass eine eingeschriebene Postsendung, die nicht abgeholt worden ist, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch als zugestellt gilt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste. Die Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses verpflichtet die Parteien, sich…

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