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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2017 | S. 215–217Es folgt Seite №215

Nr. 20 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 19. Mai 2016 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz gegen X. – 6B_963/2015

Art. 9 Abs. 1, 333 Abs. 1 und 379 StPO: Voraussetzungen für die Rückweisung zur Anklageänderung.

Bei Fahrlässigkeitsdelikten sind in der Anklageschrift sämtliche Umstände aufzulisten, aus denen sich möglicherweise die Pflichtwidrigkeit des vorgeworfenen Verhaltens sowie die Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des eingetretenen Erfolges ergeben sollen. Eine abstrakte Tatbestandsumschreibung vermag…

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