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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2017 | S. 215–217Es folgt Seite №215

Nr. 20 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 19. Mai 2016 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz gegen X. – 6B_963/2015

Art. 9 Abs. 1, 333 Abs. 1 und 379 StPO: Voraussetzungen für die Rückweisung zur Anklageänderung.

Bei Fahrlässigkeitsdelikten sind in der ​Anklageschrift sämtliche Umstände aufzulisten, aus denen sich möglicherweise die Pflichtwidrigkeit des vorgeworfenen Verhaltens sowie die Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des eingetretenen Erfolges ergeben sollen. Eine abstrakte Tatbestandsumschreibung…

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