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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2016 | S. 207–209Es folgt Seite №207

Nr. 27 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 12. Oktober 2015 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen X. – 6B_288/2015

Art. 6, 343 und 389 StPO: Pflicht der Gerichte zur eigenen Beweisabnahme von Amtes wegen.

Primär ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Sachverhalt zu ermitteln und die erforderlichen Beweise zu erheben. Im Einzelfall kann es aber mit Blick auf das Ziel der Erforschung der materiellen Wahrheit erforderlich sein, dass die Gerichte eine aktive Rolle bei der Beweisführung einnehmen und unterlassene…

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