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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2015 | S. 237–242Es folgt Seite №237

Der Richter und das aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsgutachten1

I. Das Kreuz mit den Aussagen

Ziel des strafprozessualen Beweisverfahrens ist es, den historischen Sachverhalt möglichst exakt zu rekonstruieren, letztlich die materielle Wahrheit zu ermitteln.1 Dies kann angesichts beschränkter Erkenntnismöglichkeiten der Strafbehörden in einem einengenden Setting von zeitlicher und wirtschaftlicher Knappheit sowie faktisch und rechtsstaatlich eingeschränkter…

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