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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2012 | S. 207–211Es folgt Seite №207

Nr. 22 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 2. Februar 2012 i. S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen – 6B_663/2011

Art. 139, 140 StPO; Art. 146 Abs. 1 StGB: Beweisantrag; ungeeignete Beweismittel; Lügendetektoren; Vermögensschaden beim Betrug.

Die Verwendung von Lügendetektoren ist eine unzulässige Beweismethode. Aussagepsychologische Gutachten sind nur dann einzuholen, wenn besondere Umstände vorliegen. Beweisanregungen, die auf die Erhebung von Beweisen abzielen, von denen keine beweisrelevanten Erkenntnisse…

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