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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2011 | S. 231–237Es folgt Seite №231

Das abgekürzte (?) Vorverfahren –

Ein abgekürztes Vademecum für die Staatsanwaltschaft1

I. Einleitung

Im Idealfall ist ein abgekürztes Verfahren für sämtliche Beteiligten ein Gewinn. Sie führt zur Entlastung der Strafbehörden, bietet dem Beschuldigten die Möglichkeit einer raschen, sicheren, billigeren und mit weniger Öffentlichkeit verbundenen Verfahrenserledigung und berücksichtigt auch die Interessen der Privatkläger, deren Ansprüche wesentlicher Bestandteil der ausgehandelten…

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