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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2008 | S. 241–245Es folgt Seite №241

Art. 172bisStGB – ein Revisionsversehen

I. Die Bedeutung des bisherigen Art. 172bisStGB

Der bis Ende 2006 in Kraft stehende Art. 172bis aStGB1 ermöglichte bei den strafbaren Handlungen gegen das Vermögen (2. Titel), das heisst bei den Artikeln 137 bis 171bis StGB, welche ausschliesslich mit Freiheitsstrafe bedroht waren, dem Täter auch noch eine Busse aufzuerlegen. Dies war von grosser praktischer Bedeutung, weil bei allen als Verbrechen…

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