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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2019 | S. 215–220Es folgt Seite №215

Der Vertrauensgrundsatz im Strassenverkehr – offene Fragen

I. Einleitung

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Strassenverkehr geht extrem weit: Nach Art. 90 SVG1 wird praktisch jede Verletzung von Verkehrsregeln unter Strafe gestellt.2 Die praktische Relevanz dieser Strafnorm ist besonders hoch: Im Jahr 2017 wurden etwa 22558 Personen wegen grober Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG verurteilt,3 während im gleichen Jahr «nur» 5639…

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