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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2020 | S. 90–96Es folgt Seite №90

Nr. 13 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 22. März 2019 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, A., B. und C. – 6B_135/2018

Art. 29, 30 und 147 StPO: Verfahrenseinheit; Verfahrenstrennung; Anspruch auf rechtliches Gehör; Einschränkung der Teilnahmerechte bei der Beweiserhebung; Wiederholungsanspruch.

Gemäss Art. 29 Abs. 1 lit. b StPO werden Straftaten gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn Mittäterschaft oder Teilnahme vorliegt. Von diesem Grundsatz der Verfahrenseinheit darf nur bei Vorliegen sachlicher Gründe abgewichen…

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