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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2017 | S. 76–80Es folgt Seite №76

Nr. 7 Obergericht des Kantons Thurgau, 1. Abteilung, Urteil vom 9. Februar 2015 i.S. Staatsanwaltschaft Frauenfeld gegen X. – SBR.2014.54 (Originalentscheid), auszugsweise publiziert in: RBOG 2015 Nr. 20

Art. 158 Abs. 1 lit. a StPO i.V.m. 141 Abs. 1 und 158 Abs. 2 StPO: Anforderungen an den Tatvorhalt zu Beginn der ersten Einvernahme der beschuldigten Person; absolute Unverwertbarkeit der Einvernahme bei fehlendem oder ungenügendem Tatvorhalt.

In diesem Entscheid werden die Anforderungen an den Tatvorhalt zu Beginn der ersten Einvernahme der beschuldigten Person dargelegt und zur Anwendung…

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