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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2014 | S. 74–77Es folgt Seite №74

Nr. 16 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 7. Oktober 2013 i.S. X. (Beschwerdeführerin) gegen Y. (Beschwerdegegnerin), Staatsanwaltschaft See/Oberland und Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 1C_325/2013

Art. 173 StGB: üble Nachrede.

Äussert sich die Vertreterin einer Vormundschaftsbehörde gegenüber einer anderen Vormundschaftsbehörde im Rahmen eines hängigen Sorgerechtsverfahrens über psychische Auffälligkeiten einer Kindesmutter, liegt keine strafbare Ehrverletzung vor, wenn die Darstellung zurückhaltend ist und nicht in diffamierender Absicht erfolgt. Liegt aber mangels Anfangsverdachts keine…

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