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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2012 | S. 95–103Es folgt Seite №95

Zirkumzision – ein gesellschaftliches und strafrechtliches Tabu

I. Einleitung

Am 30.9.2011 haben National- und Ständerat mit Art. 124 E-StGB einem eigenen Straftatbestand für die weibliche Genitalverstümmelung zugestimmt. In dessen Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft,«[w]er die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft…

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