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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2010 | S. 70–73Es folgt Seite №70

Nr. 14 Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, Urteil vom 21. September 2009 i.S. M.S. − STAPP.2009.4

Art. 139 Ziff. 1 StGB: Bestimmung des Deliktsbetrags bei Wegnahme und Gebrauch einer Bankkarte.

Bei der Wegnahme einer Bankkarte ist im Hinblick auf die Fragen der Aneignung und Wertbestimmung nicht – der Sachwerttheorie folgend – auf das Kontoguthaben, sondern allein auf die Karte als solche abzustellen. (Regeste des Gerichts)

Art. 139 ch. 1 CP: détermination du montant sur lequel porte l…

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