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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2016 | S. 10–13Es folgt Seite №10

Nr. 3 Appellationsgericht Basel-Stadt, Entscheid vom 23.4.2015 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Basel-Stadt – BES.2014.175

Art. 133 Abs. 2 StPO: Widerruf der amtlichen Verteidigung durch die Staatsanwaltschaft; Vorschlagsrecht des Beschuldigten.

Das Vorschlagsrecht des Beschuldigten nach Art. 133 Abs. 2 StPO begründet zwar keine strikte Befolgungs- bzw. Ernennungspflicht zulasten der Verfahrensleitung. Für ein Abweichen vom Vorschlag des Beschuldigten bedarf es jedoch zureichender sachlicher Gründe, wie z.B…

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