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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2014 | S. 7–11Es folgt Seite №7

Nr. 3 Obergericht Bern, 2. Strafkammer, Urteil vom 19. Juni 2013 i.S. A. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern – SK 2013 22

Art. 69 Abs. 1 StGB: Sicherungseinziehung eines nicht zur Begehung des Strassenverkehrsdeliktes verwendeten Motorfahrzeugs.

Entgegen dem Wortlaut von Art. 69 Abs. 1 StGB unterliegt nicht nur dasjenige Motorfahrzeug der Sicherungseinziehung, welches zur Begehung der zu beurteilenden (Strassenverkehrs-)Delikte gedient hat. Die Sicherungseinziehung der nicht zur Begehung der Tat verwendeten Motorfahrzeuge…

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