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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2014 | S. 45–52Es folgt Seite №45

Praxistaugliche Dogmatik und Beweisanforderungen

Geldwäscherei auf dem Prüfstand

I. Einleitung

Dogmatik und Praxis gelten mitunter als Gegensätze. Dabei wird verkannt, dass beide, Dogmatik wie Praxis, kein konturen- und damit grenzenloses Strafrecht ertragen. Das menschliche, technische und wirtschaftliche Zusammenleben genauso wie die Strafverfolgung müssten im grenzenlosen Strafrecht ersticken. Beide sind also an einem klar begrenzten Strafrecht interessiert. Eine kluge, auf…

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