Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2013 | S. 8–10Es folgt Seite №8

Nr. 3 Obergericht Solothurn, Strafkammer, Beschluss vom 17. April 2011 i.S. X.Y. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn – STBER.2011.32

Art. 102 Abs. 1 und 2 StGB: strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens; Zurechnungsnorm oder eigenständiger Straftatbestand?

Nach Abs. 1 von Art. 102 StGB wird das Unternehmen an Stelle des eigentlichen Täters bestraft, der zufolge mangelhafter Organisation des Unternehmens nicht ermittelt werden kann. Aufgrund dieser gesetzgeberischen Konzeption, des Gesetzeswortlautes («… so wird das…

[…]