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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2012 | S. 6–8Es folgt Seite №6

Nr. 3 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 19. August 2010 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen – 6B_327/2010

Art. 251 Ziff. 1 StGB: Falschbeurkundung; erhöhte Glaubwürdigkeit; unwahre Bilanz und Erfolgsrechnung.

Eine Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur vor, wenn der Urkunde eine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt und der Adressat ihr daher ein besonderes Vertrauen entgegenbringt.

Die Jahresrechnung eines…

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