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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2008 | S. 10–11Es folgt Seite №10

Nr. 3 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 28. August 2007 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Obergericht des Kantons Aargau, Strafgericht, 1. Kammer – 1B_173/2007

Art. 67 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 StPO/AG, Art. 38 Ziff. 1 aStGB/Art. 86 Abs. 1 StGB: Übermässige Haftdauer.

Hat die Haftdauer bereits zwei Drittel der ausgesprochenen Freiheitsstrafe überschritten und kann die Strafe im Rechtsmittelverfahren nicht erhöht werden, ist eine Prognose über die Gewährung der bedingten Entlassung unabdingbar. Die Sicherheitshaft sollte – besondere Umstände vorbehalten –…

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