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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2016 | S. 325–328Es folgt Seite №325

Nr. 38 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 23. Mai 2016 i.S. A. gegen B. und Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau – 1B_11/2016

Art. 30 StPO: Nichtigkeit bei unsachlicher Verfahrenstrennung.

Belasten sich die Beschuldigten gegenseitig und ist unklar, welcher Beschuldigter welchen Tatbeitrag geleistet hat, besteht bei einer Verfahrenstrennung die Gefahr sich widersprechender Entscheide, sei es in Bezug auf die Sachverhaltsfeststellung, die rechtliche Würdigung oder die Strafzumessung. Ein derartiger Widerspruch lässt sich…

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