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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2009 | S. 325–330Es folgt Seite №325

Nr. 66 EGMR, Grand Chamber, Bykov v. Russia vom 21. Januar 2009 – Application no. 4378/02

Art. 6, 8 EMRK: Schweigerecht und verdeckte Ermittlungen; Verwertung rechtswidrig erlangter Beweismittel.

Jedenfalls dann, wenn der Beschuldigte durch die Umstände eines V-Mann-Einsatzes unter keinen Druck gerät, mit dem V-Mann zu sprechen und sich selbst zu belasten, und wenn selbstbelastende Gesprächsaufnahmen zu frei entstandenen Gesprächen mit einem V-Mann nicht unvermittelt als (eine Art)…

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