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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2016 | S. 291–297Es folgt Seite №291

Die Strafbefehlsvoraussetzungen des «eingestandenen» oder «anderweitig ausreichend geklärten» Sachverhalts1

I. Geltung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze – auch im Strafbefehlsverfahren

Erklärtes Ziel eines jeden Strafverfahrens ist die Erforschung der materiellen (historischen) Wahrheit.2 Ein Urteil, ob Schuld- oder Freispruch, soll in erster Linie gerecht und richtig sein.3 Wahrheit ist erforderlich, weil nur Schuldige verurteilt werden dürfen. Aufgrund des das Strafrecht dominierenden…

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