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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2010 | S. 307–312Es folgt Seite №307

Gedächtnisprotokoll und Aussageverweigerungsrecht

I. Einleitung

Gedächtnisprotokolle werden möglichst unmittelbar nach einem medizinischen Zwischenfall gestützt auf die Erinnerung und persönliche Wahrnehmung des Verfassers1 erstellt. Dem Verfasser dienen sie als Erinnerungsstütze, während sie der Untersuchungsbehörde bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler wesentliche Ermittlungsansätze liefern. Sie sind ausserordentlich wertvoll für…

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