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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2019 | S. 259–261Es folgt Seite №259

Nr. 26 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 7. Dezember 2017 i. S. A. und B. gegen Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich – 1B_303/2017

Art. 108, 310 und 321 Abs. 1 lit. a StPO: Einschränkungen des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren; uneingeschränkte Pflicht zur Eröffnung von Nichtanhandnahmeverfügungen.

Die Staatsanwaltschaft verfügt die Nichtanhandnahme, sobald aufgrund der Strafanzeige feststeht, dass die fraglichen Straftatbestände oder Prozessvoraussetzungen eindeutig nicht erfüllt sind. Das weitere Verfahren richtet sich…

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