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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2019 | S. 259–261Es folgt Seite №259

Nr. 26 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 7. Dezember 2017 i. S. A. und B. gegen Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich – 1B_303/2017

Art. 108, 310 und 321 Abs. 1 lit. a StPO: Einschränkungen des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren; uneingeschränkte Pflicht zur Eröffnung von Nichtanhandnahmeverfügungen.

Die Staatsanwaltschaft verfügt die Nichtanhandnahme, sobald aufgrund der Strafanzeige feststeht, dass die fraglichen Straftatbestände oder ​Prozessvoraussetzungen eindeutig nicht erfüllt sind. Das weitere Verfahren richtet…

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