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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2017 | S. 213–215Es folgt Seite №213

Nr. 19 Bundesgericht, Urteil vom 30. August 2016 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_85/2016

Art. 59 StGB; Art. 390 und 397 StPO: Rückversetzung in den Massnahmenvollzug; Anspruch auf mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren.

Die Rückversetzung in den Massnahmenvollzug, kombiniert mit der Anordnung einer stationären Therapie, stellt einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen dar. Dieser Eingriffsintensität muss beim Entscheid über die Anordnung einer mündlichen…

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