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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2014 | S. 238–243Es folgt Seite №238

Die hypothetische bzw. fingierte Einwilligung als Begrenzung der strafrechtlichen Arzthaftung

Der fehlende Nexus zwischen Aufklärungsmangel und Einwilligungsdefizit als strafrechtsdogmatischer Grund der Rechtfertigung

I. Einleitung

Während die «hypothetische Einwilligung» von der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichts1 anerkannt ist, hat sie bisher keinen Eingang in dessen strafrechtliche Praxis gefunden.2 Dies im Unterschied zu Deutschland, wo der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor 20 Jahren daran gedacht hat, das (umstrittene) Konstrukt aus dem Zivilrecht3 auf das Strafrecht zu übertragen,4 un…

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