Die hypothetische bzw. fingierte Einwilligung als Begrenzung der strafrechtlichen Arzthaftung
Der fehlende Nexus zwischen Aufklärungsmangel und Einwilligungsdefizit als strafrechtsdogmatischer Grund der Rechtfertigung
Inhaltsübersicht
I. Einleitung
Während die «hypothetische Einwilligung» von der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichts1 anerkannt ist, hat sie bisher keinen Eingang in dessen strafrechtliche Praxis gefunden.2 Dies im Unterschied zu Deutschland, wo der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor 20 Jahren daran gedacht hat, das (umstrittene) Konstrukt aus dem Zivilrecht3 auf das Strafrecht zu übertragen,4 un…
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